Was wir für Sie übernehmen
Von der Bestandsaufnahme bis zur prüffähigen Unterlage
Aufteilungsplan
Wir erstellen den maßstäblichen Aufteilungsplan mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten. Jede Sondereigentumseinheit und das Gemeinschaftseigentum werden eindeutig mit fortlaufenden Nummern gekennzeichnet – wie es für die Behörde erforderlich ist.
Abgeschlossenheitsbescheinigung vorbereiten
Wir bereiten die Unterlagen so auf, dass die zuständige Bauaufsichtsbehörde die Abgeschlossenheitsbescheinigung ausstellen kann – inklusive Prüfung, ob die Wohnungen die Anforderungen an die bauliche Abgeschlossenheit erfüllen.
Bestandsaufnahme & Vermaßung
Liegen keine aktuellen Pläne vor, nehmen wir das Gebäude vor Ort auf und vermaßen die Einheiten. So entstehen korrekte, prüffähige Aufteilungspläne auf Basis der tatsächlichen Bausituation.
Sonder- & Gemeinschaftseigentum
Wir kennzeichnen klar, was Sondereigentum (die einzelnen Wohnungen) und was Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Dach, tragende Wände) ist – eine wichtige Grundlage für die spätere Teilungserklärung.
Grundlage für die Teilungserklärung
Unsere Unterlagen sind die Basis für die notarielle Teilungserklärung und die Anlage der Wohnungsgrundbücher. So wird aus einem Gebäude rechtssicher aufgeteiltes Wohnungseigentum.
Begleitung im gesamten Ablauf
Vom ersten Gespräch bis zur prüffähigen Unterlage begleiten wir Sie als ein Ansprechpartner – und stimmen uns bei Bedarf mit Behörde und Notar ab.
Gebäude aufteilen? Schreiben Sie uns direkt.
Ein Klick – und Sie erreichen uns per WhatsApp. Wir erstellen die Aufteilungspläne und bereiten die Abgeschlossenheitsbescheinigung vor. Schnell und unkompliziert – mit einem unverbindlichen Angebot.
Häufig gestellte Fragen
Antworten rund um Abgeschlossenheitserklärung und Aufteilungsplan
Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine behördliche Bestätigung, dass die einzelnen Wohnungen oder Teileigentumseinheiten eines Gebäudes baulich in sich abgeschlossen sind – also durch Wände und Decken voneinander getrennt und mit eigenem, abschließbarem Zugang versehen. Sie wird benötigt, um ein Gebäude in Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aufzuteilen.
Was ist der Unterschied zwischen Abgeschlossenheitserklärung und Aufteilungsplan?
Der Aufteilungsplan ist der maßstäbliche Bauplan, in dem alle Einheiten mit Nummern gekennzeichnet sind. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die darauf basierende behördliche Bestätigung der baulichen Abgeschlossenheit. Der Aufteilungsplan ist also die Grundlage, die Bescheinigung das Ergebnis der behördlichen Prüfung.
Wofür brauche ich die Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Sie ist die Voraussetzung, um ein Gebäude in einzelne Eigentumswohnungen aufzuteilen – etwa um Wohnungen separat zu verkaufen, im Rahmen einer Erbauseinandersetzung aufzuteilen oder einzelne Einheiten zu beleihen. Auf ihrer Grundlage erstellt der Notar die Teilungserklärung, und das Grundbuchamt legt die einzelnen Wohnungsgrundbücher an.
Wer erstellt den Aufteilungsplan?
Den Aufteilungsplan erstellt in der Regel ein bauvorlageberechtigter Architekt oder Bauingenieur. Wir erstellen die Pläne fachgerecht, kennzeichnen Sonder- und Gemeinschaftseigentum eindeutig und bereiten die Unterlagen so vor, dass die Behörde die Abgeschlossenheitsbescheinigung ausstellen kann.
Was kostet eine Abgeschlossenheitserklärung?
Die Kosten richten sich nach der Anzahl der Einheiten, der Größe des Gebäudes und danach, ob bereits verwertbare Pläne vorliegen oder eine Bestandsaufnahme vor Ort nötig ist. Hinzu kommt die Gebühr der Behörde für die Bescheinigung. Gerne erstellen wir Ihnen ein transparentes, unverbindliches Angebot für Ihr Objekt.
Wie lange dauert das Verfahren?
Die Erstellung der Aufteilungspläne hängt vom Umfang und der Verfügbarkeit von Bestandsunterlagen ab. Die anschließende Bearbeitung durch die Behörde nimmt zusätzlich Zeit in Anspruch. Wir sorgen dafür, dass die eingereichten Unterlagen vollständig und prüffähig sind – das vermeidet Rückfragen und Verzögerungen.