Was wir für Sie umsetzen
Jede Erweiterung und Umgestaltung – durchdacht geplant und sauber genehmigt
Anbau
Ein zusätzliches Zimmer, ein größeres Wohnzimmer oder ein Wintergarten: Wir planen den Anbau passend zu Ihrem Bestandsgebäude – architektonisch stimmig, statisch sicher und genehmigungsfähig.
Aufstockung
Wenn der Platz zur Seite fehlt, geht es nach oben: eine zusätzliche Etage oder ein ausgebautes Staffelgeschoss. Wir prüfen die Tragfähigkeit des Bestands und planen die Aufstockung mit dem passenden Tragwerk.
Dachausbau
Das Dachgeschoss steckt voller ungenutztem Potenzial. Wir verwandeln es in vollwertigen Wohnraum – mit Gauben, Dachfenstern und einer durchdachten Belichtung. Inklusive Klärung der Genehmigungsfragen.
Grundriss-Umbau
Wände versetzen, Räume zusammenlegen, offene Wohnküche schaffen: Wir gestalten den Grundriss neu, damit Ihr Zuhause zu Ihrem heutigen Leben passt – unter Berücksichtigung tragender Wände und Statik.
Nutzungsänderung
Sie möchten Gewerbe in Wohnraum umwandeln, eine Einliegerwohnung schaffen oder Räume anders nutzen? Nutzungsänderungen sind häufig genehmigungspflichtig – wir klären die Anforderungen und erstellen den Antrag.
Genehmigung & Bauantrag
Der entscheidende Punkt bei jedem Anbau und Umbau: Ist er genehmigungspflichtig? Wir prüfen Bauordnung NRW und Bebauungsplan und übernehmen – falls nötig – die komplette Bauantragsplanung.
Ist mein Anbau oder Umbau genehmigungspflichtig?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten – es hängt von Art und Umfang des Vorhabens, der Bauordnung NRW und dem örtlichen Bebauungsplan ab. Viele Anbauten, Aufstockungen und Nutzungsänderungen sind genehmigungspflichtig, manche kleineren Maßnahmen genehmigungsfrei. Wer ohne erforderliche Genehmigung baut, riskiert Bußgelder und im schlimmsten Fall einen Rückbau. Wir prüfen Ihren konkreten Fall im Erstgespräch – damit Sie auf der sicheren Seite sind.
Anbau oder Umbau geplant? Schreiben Sie uns direkt.
Ein Klick – und Sie erreichen uns per WhatsApp. Wir prüfen, ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist, und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot. Schnell und unkompliziert.
Häufig gestellte Fragen zu Anbau & Umbau
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Hauserweiterung und Umbau
Ist ein Anbau genehmigungspflichtig?
In den meisten Fällen ja. Ob ein Anbau eine Baugenehmigung erfordert, richtet sich nach der Bauordnung NRW, dem örtlichen Bebauungsplan und dem Umfang des Vorhabens. Maßgeblich sind unter anderem die zusätzliche Grundfläche, die Abstandsflächen zum Nachbargrundstück und die zulässige Bebauungsdichte. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und erstellen bei Bedarf den vollständigen Bauantrag.
Brauche ich für einen Dachausbau eine Baugenehmigung?
Das hängt vom Umfang ab. Wird durch den Dachausbau neuer Wohnraum geschaffen, die Dachform verändert (z. B. durch Gauben) oder die Nutzung geändert, ist in der Regel eine Genehmigung erforderlich. Reine Innenausbauten ohne Eingriff in die Statik oder die äußere Gestalt können unter Umständen genehmigungsfrei sein. Wir klären das im Erstgespräch anhand der Bauordnung und des Bebauungsplans.
Was kostet ein Anbau oder Umbau mit Architekt?
Die Architektenkosten richten sich nach dem Umfang der beauftragten Leistungen, der Komplexität des Vorhabens und den anrechenbaren Baukosten. Sie können gezielt einzelne Leistungen beauftragen – etwa nur die Genehmigungsplanung oder die komplette Begleitung bis zur Bauüberwachung. Gerne erstellen wir Ihnen für Ihr konkretes Vorhaben in Marl oder dem Kreis Recklinghausen ein transparentes, unverbindliches Angebot.
Kann ich mein Haus aufstocken?
Ob eine Aufstockung möglich ist, hängt von zwei Faktoren ab: Erstens muss der Bebauungsplan die zusätzliche Geschosshöhe zulassen, zweitens muss der Bestand statisch tragfähig genug sein. Wir prüfen beides – die baurechtliche Zulässigkeit und mit unserer Tragwerksplanung die statischen Voraussetzungen – und entwickeln daraus ein realistisches Konzept.
Lohnt sich ein Architekt bei einem Umbau wirklich?
Gerade bei Umbauten im Bestand zahlt sich die Erfahrung eines Architekten aus: Er erkennt tragende Wände, klärt die Genehmigungsfrage, vermeidet baurechtliche Fehler und sorgt mit der Bauüberwachung für eine fachgerechte Ausführung. Das schützt Sie vor teuren Fehlern und unerwarteten Problemen während der Bauphase.
Muss ich beim Anbau einen GEG-Nachweis erbringen?
In der Regel ja, wenn die beheizte Nutzfläche des Anbaus mehr als 50 Quadratmeter beträgt. Der Anbau muss dann die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) an Wärmeschutz und Anlagentechnik eigenständig erfüllen. Wir erstellen den erforderlichen GEG-Nachweis direkt als Teil der Planung – kein separater Auftrag an ein Energiebüro nötig.
Wie läuft ein Umbauprojekt mit CB Architekt ab?
Wir starten mit einer kostenlosen Erstberatung und einer Bestandsaufnahme. Danach klären wir die Genehmigungsfähigkeit, entwickeln den Entwurf gemeinsam mit Ihnen, erstellen – falls nötig – den Bauantrag und begleiten auf Wunsch die Ausführung bis zur Abnahme. Den gesamten Ablauf finden Sie auch auf unserer Seite „So arbeiten wir".