GEG-Nachweis & Energieausweis in Marl – Wärmeschutz nach GEG 2024

Wärmeschutznachweis, Energieausweis und energetische Berechnungen für Neubau und Sanierung — CB Architekt erstellt Ihre GEG-Nachweise im Kreis Recklinghausen und Ruhrgebiet.

Energieeffizient bauen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt für jeden Neubau einen Wärmeschutznachweis vor. Dieser belegt, dass Jahres-Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust die gesetzlichen Grenzwerte nach GEG §15 und §16 einhalten. CB Architekt erstellt Ihre GEG-Nachweise für Marl, Recklinghausen und das gesamte Ruhrgebiet.

Wir integrieren die energetische Berechnung direkt in die Entwurfsplanung (LP 3). So können wir Konstruktionsaufbauten, U-Werte der Bauteile, Wärmebrücken und die Anlagentechnik frühzeitig optimieren — bevor teure Änderungen entstehen. Der Jahres-Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust fließen direkt aus den Entwurfsplänen in den GEG-Nachweis, ohne Parallelaufwand. Bei Sanierungen erstellen wir außerdem den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) als Grundlage für KfW- und BAFA-Förderungen. Da Architektur und GEG-Nachweis im gleichen Büro erarbeitet werden, sparen Sie den Abstimmungsaufwand zwischen Architekt und Energieberater. Ergänzend erstellen wir Schallschutznachweise und Tragwerksplanung — alle Pflichtbeilagen für den Bauantrag aus einer Hand.

AKTUELL 2026

Was sich beim Energieausweis & GEG 2026 ändert

Die energetischen Anforderungen an Gebäude werden in den kommenden Jahren weiter verschärft – getrieben durch die novellierte EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die schrittweise in deutsches Recht überführt wird. Für Eigentümer, Bauherren und Vermieter bedeutet das: Energieeffizienz wird mehr denn je zum Wert- und Kostenfaktor. Wer jetzt plant oder saniert, sollte die kommenden Anforderungen von Anfang an mitdenken.

65-Prozent-EE-Pflicht für neue Heizungen gilt weiter und wird in Bestandsgebieten schrittweise ausgeweitet.
Energieausweis-Pflicht bei Verkauf und Vermietung bleibt bestehen – die Aussagekraft (Effizienzklasse) gewinnt für Käufer und Mieter an Gewicht.
Förderung für effiziente Neubauten und Sanierungen (KfW/BAFA) bleibt ein zentraler Hebel – mit dem iSFP sichern Sie sich Zusatzboni.
Frühzeitig planen lohnt sich: Wer energetische Anforderungen schon im Entwurf berücksichtigt, vermeidet teure Nachbesserungen.

Hinweis: Gesetzliche Anforderungen und Förderprogramme entwickeln sich laufend weiter. Wir halten Sie zu Ihrem konkreten Vorhaben auf dem aktuellen Stand.

Unsere Leistungen

Energieberatung und GEG-Nachweise aus einer Hand

Wärmeschutznachweis nach GEG (Neubau)

Vollständiger Nachweis nach GEG §15 (Jahres-Primärenergiebedarf) und §16 (Transmissionswärmeverlust) für den Bauantrag. Wir berechnen U-Werte aller Bauteile (Wand, Dach, Bodenplatte, Fenster), den Wärmebrückennachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2 und die Anlagentechnik nach GEG §71.

Energieausweis (Bedarfs- und Verbrauchsausweis)

Ausstellung von Bedarfsausweisen auf Basis der technischen Gebäudeanalyse und Verbrauchsausweisen auf Basis der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Pflichtdokument bei Verkauf, Vermietung und Neubau — ausgestellt nach GEG §79 ff. mit gesetzlich vorgeschriebener Energieeffizienzklasse A+ bis H.

Energetische Beratung für Sanierungen

Analyse des energetischen Ist-Zustands Ihres Bestandsgebäudes, Berechnung von Dämmmaßnahmen, Fenstererneuerung und Heizungsmodernisierung. Wir erstellen den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) nach BEG-Anforderungen — Voraussetzung für den 5-Prozent-Zusatzbonus der BAFA-Förderung.

Förderberatung KfW & BAFA

Wir erläutern Ihnen die aktuellen Förderprogramme: KfW-Kredit 297/298 für klimafreundliche Neubauten (Effizienzhaus 40, mit zusätzlichem Vorteil bei QNG-Siegel) sowie BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie Wärmedämmung, Fenster und Heizungsaustausch. Förderprogramme ändern sich — wir halten Sie auf dem aktuellen Stand.

GEG Energieeffizienz Solar
GEG Energieeffizienz Solar
GEG Energieeffizienz Solar

GEG 2024 aktuell

Nachweise nach aktuellem Gebäudeenergiegesetz inkl. 65%-EE-Pflicht

Förderung sichern

KfW & BAFA — iSFP als Fördervoraussetzung

Integrierte Planung

GEG-Nachweis aus der Architektur — kein Parallelauftrag

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um GEG, Energieausweis und Wärmeschutz

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Ein Energieausweis ist laut GEG immer dann Pflicht, wenn ein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet wird. Er muss potenziellen Käufern oder Mietern bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden. Ausgenommen sind Baudenkmäler und Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50 Quadratmetern.

Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und ist günstiger in der Erstellung. Der Bedarfsausweis wird anhand einer technischen Analyse der Gebäudehülle, Heizungsanlage und U-Werte berechnet und liefert eine objektive, nutzerunabhängige Bewertung. Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und Baujahr vor November 1977 ist der Bedarfsausweis verpflichtend.

Welche Anforderungen stellt das GEG an den Neubau?

Das GEG schreibt für Neubauten mindestens den Effizienzhaus-55-Standard vor. Zusätzlich müssen neue Heizungsanlagen in Neubaugebieten seit Januar 2024 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Gebäudehülle muss definierte U-Werte einhalten, und ein Wärmeschutznachweis nach GEG ist Bestandteil jedes Bauantrags.

Was kostet ein Wärmeschutznachweis?

Die Kosten für einen Wärmeschutznachweis nach GEG richten sich nach der Gebäudegröße und der Komplexität des Vorhabens. Der Wärmeschutznachweis ist für jeden Bauantrag gesetzlich vorgeschrieben und weist die Einhaltung der GEG-Anforderungen nach. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für Ihr Bauvorhaben.

Welche KfW-Förderung gibt es für den Neubau?

Die KfW fördert klimafreundliche Neubauten über die Programme 297/298 mit zinsvergünstigten Krediten. Bei Erreichen des QNG-Siegels erhöht sich der förderfähige Kreditrahmen. Voraussetzung ist mindestens der Effizienzhaus-40-Standard. Fossile Heizungen sind bei geförderten Neubauten ausgeschlossen. Die aktuellen Förderkonditionen klären wir gerne im Rahmen Ihrer Planung.

Welche Pflichten gelten nach dem GEG für Bestandsgebäude?

Das GEG verpflichtet Eigentümer von Bestandsgebäuden, Heizkessel älter als 30 Jahre auszutauschen sowie die oberste Geschossdecke und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen zu dämmen. Bei einem Eigentümerwechsel müssen diese Maßnahmen innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden.

Was bedeuten die Energieeffizienzklassen A+ bis H beim Haus?

Die Energieeffizienzklassen reichen von A+ (unter 30 kWh/m²a, z. B. Passivhaus) bis H (über 250 kWh/m²a, unsanierter Altbau). Klasse B entspricht in der Regel einem modernen Neubau nach GEG-Standard. Je schlechter die Klasse, desto höher sind die Heizkosten und desto größer das Einsparpotenzial durch energetische Sanierung.

Brauche ich einen Wärmeschutznachweis oder reicht ein Energieausweis?

Wärmeschutznachweis und Energieausweis sind zwei verschiedene Dokumente. Der Wärmeschutznachweis ist eine bautechnische Berechnung nach GEG, die für jeden Bauantrag bei Neubau oder größerer Sanierung erforderlich ist. Der Energieausweis hingegen ist ein Dokument für Käufer und Mieter — er ersetzt keinen Wärmeschutznachweis.

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und wozu brauche ich ihn?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein von einem zugelassenen Energieberater erstelltes Dokument, das alle sinnvollen Sanierungsmaßnahmen für Ihr Gebäude in einer Reihenfolge aufzeigt und bewertet. Er ist Voraussetzung für einen zusätzlichen Effizienz-Bonus bei BAFA-Einzelmaßnahmen-Förderungen. Außerdem hilft er Ihnen, die Sanierung in bezahlbaren Etappen zu planen — ohne dabei wichtige Synergieeffekte zu verspielen.

Was bedeutet die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht beim Neubau?

Das GEG schreibt seit Januar 2024 vor, dass neue Heizungsanlagen in Neubaugebieten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Das erfüllen typischerweise Wärmepumpen, Pelletheizungen, Anschlüsse an Wärmenetze oder Hybridlösungen. Der GEG-Nachweis weist nach, dass die gewählte Anlagentechnik diese Anforderung erfüllt.

Wie lange dauert ein GEG-Nachweis?

Für einen Standard-Neubau (Einfamilienhaus) benötigt ein erfahrenes Büro für den Wärmeschutznachweis nach GEG in der Regel drei bis sieben Werktage, sobald alle Planungsunterlagen vorliegen — also Grundrisse, Bauteilaufbauten mit U-Werten und die vorgesehene Heizungsanlage. Bei CB Architekt wird der GEG-Nachweis direkt aus der Architekturplanung heraus erstellt, sodass kein separater Parallelauftrag an ein Energiebüro nötig ist und keine Abstimmungsverluste entstehen.

Brauche ich einen GEG-Nachweis für einen Anbau?

Ja, für einen Anbau an ein bestehendes Wohngebäude ist in der Regel ein GEG-Nachweis erforderlich, wenn die beheizte Nutzfläche des Anbaus mehr als 50 m² beträgt. Der Anbau muss die Anforderungen des GEG an Wärmeschutz (U-Werte der Außenbauteile, Transmissionswärmeverlust) und Anlagentechnik eigenständig erfüllen. Bei kleineren Anbauten unter 50 m² Nutzfläche können vereinfachte Nachweisverfahren greifen. Wir prüfen gerne Ihren konkreten Fall und erstellen den erforderlichen Nachweis als Teil der Genehmigungsplanung.

Was kostet ein GEG-Nachweis für ein Einfamilienhaus?

Die Kosten für einen Wärmeschutznachweis nach GEG für ein Einfamilienhaus richten sich nach der Gebäudegröße und der Komplexität des Vorhabens. Enthalten sind die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs nach GEG §15, der Transmissionswärmeverlust nach §16, die Wärmebrückenanalyse nach DIN 4108 Beiblatt 2 sowie die Prüfung der Anlagentechnik gemäß GEG §71. Da CB Architekt den GEG-Nachweis aus der Architekturplanung heraus erstellt, ist kein Zusatzauftrag an ein Energiebüro nötig — der Nachweis ist im Gesamthonorar integrierbar. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Was sind Wärmebrücken und warum sind sie beim GEG wichtig?

Wärmebrücken sind Stellen in der Gebäudehülle, an denen Wärme schneller nach außen abfließt als in der Fläche — typischerweise an Gebäudeecken, Fensterlaibungen, Balkonanschlüssen und Deckenrändern. Im GEG-Nachweis werden Wärmebrücken nach DIN 4108 Beiblatt 2 berücksichtigt: Entweder mit dem pauschalen Zuschlag von 0,10 W/(m²K) oder durch eine detaillierte Wärmebrückenberechnung, die bei gut gedämmten Gebäuden zu einem niedrigeren Primärenergiebedarf führen kann. Eine sorgfältige Wärmebrückenplanung verbessert die Energieeffizienzklasse und vermeidet Schimmelrisiken.

GEG-Nachweis oder Energieausweis nötig? Schreiben Sie uns direkt.

Ein Klick – und Sie erreichen uns per WhatsApp. Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot für Ihren GEG-Nachweis oder Energieausweis. Schnell und unkompliziert.

Jetzt per WhatsApp schreiben Anrufen E-Mail
Einblicke

GEG & Energieausweis

Beispielhafte Darstellungen zur Veranschaulichung der Leistung

Energieeffiziente Gebaeudefassade fuer GEG-Nachweise
Moderne Fenster-Fassade fuer den Energieausweis
Gebaeudefassade in der Energieeffizienz-Planung

Zum Blaettern wischen