Unsere Leistungsphasen
Nach HOAI - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
LP 1: Grundlagenermittlung
Bedarfsermittlung und Klärung aller Rahmenbedingungen. Wir prüfen die Bebaubarkeit Ihres Grundstücks, analysieren den Bebauungsplan und klären baurechtliche Vorgaben der zuständigen Baubehörde im Kreis Recklinghausen.
LP 2: Vorplanung
Erste Entwurfskonzepte und Machbarkeitsprüfung. Wir erarbeiten Planungsvarianten, erstellen eine Kostenschätzung nach DIN 276 und stimmen das Raumprogramm mit Ihnen ab — damit das Projekt von Anfang an budgetsicher geplant ist.
LP 3: Entwurfsplanung
Ausgearbeitete Entwurfsplanung mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten im Maßstab 1:100. Die Kostenberechnung nach DIN 276 bildet die verbindliche Grundlage für das weitere Projekt.
LP 4: Genehmigungsplanung
Vollständige Bauantragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Berechnung der GRZ/GFZ, Abstandsflächennachweis und ggf. Anträge auf Befreiung vom Bebauungsplan. Wir koordinieren die Einreichung bei der Bauaufsichtsbehörde.
LP 5: Ausführungsplanung
Werkpläne im Maßstab 1:50 und Detailzeichnungen im Maßstab 1:5 bis 1:20. Alle Materialien, Anschlüsse und Konstruktionsdetails werden so präzise definiert, dass die Ausführung auf der Baustelle eindeutig geregelt ist.
LP 6+7: Vorbereitung & Mitwirkung Vergabe
Erstellung der Leistungsverzeichnisse, Einholung und Prüfung von Angeboten sowie Kostenanschlag nach DIN 276. Wir helfen Ihnen, die richtigen Handwerker zu beauftragen und vermeiden Lücken im Leistungsumfang.
LP 8: Objektüberwachung
Regelmäßige Baustellenbegehungen, Koordination aller Gewerke und Kontrolle von Terminen, Kosten und Ausführungsqualität. Mängel werden dokumentiert und die Beseitigung vor Abnahme eingefordert.
3D-Visualisierung
Fotorealistische 3D-Modelle Ihres Gebäudes noch vor dem ersten Spatenstich. So können Sie Gestaltung, Materialien und Raumwirkung beurteilen und Änderungen kostengünstig in der Planungsphase vornehmen.
22+ Jahre Erfahrung
Dipl.-Ing. FH Architektur + Bauingenieurwesen aus einer Hand
Vor Ort im Ruhrgebiet
Büro in Marl – kurze Wege zu Behörden im Kreis Recklinghausen
Ein Ansprechpartner
Vom ersten Gespräch bis zur Abnahme direkt erreichbar
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Architekturleistungen
Was kostet ein Architekt und wie berechnet sich das Honorar?
Das Architektenhonorar richtet sich nach den anrechenbaren Baukosten, dem Leistungsumfang und der Honorarzone des Projekts. Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) gibt seit 2021 einen Orientierungsrahmen vor. Maßgeblich für die Höhe sind insbesondere der Umfang der beauftragten Leistungsphasen und die Komplexität des Bauvorhabens. Wir legen das Honorar transparent im Architektenvertrag fest — gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für Ihr Vorhaben in Marl oder Recklinghausen.
Was sind die Leistungsphasen nach HOAI und welche brauche ich?
Die HOAI unterteilt die Architektenleistung in neun Leistungsphasen: von der Grundlagenermittlung (LP 1) über Entwurfsplanung (LP 3), Genehmigungsplanung mit Bauantrag (LP 4), Ausführungsplanung (LP 5) bis zur Bauüberwachung (LP 8). Sie müssen nicht alle Phasen beauftragen — viele Bauherren wählen gezielt die Leistungsphasen, die sie benötigen. Die am häufigsten beauftragten Leistungen sind Entwurfsplanung, Bauantrag und Bauüberwachung.
Brauche ich einen Architekten für meinen Bauantrag?
Ja. In NRW muss ein Bauantrag von einer bauvorlageberechtigten Person eingereicht werden — in der Regel ein eingetragener Architekt oder ein Bauingenieur mit Kammermitgliedschaft. Der Architekt erstellt im Rahmen der Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) alle erforderlichen Unterlagen — Bauzeichnungen, Baubeschreibung, GRZ/GFZ-Berechnung und Abstandsflächennachweis — und reicht diese bei der zuständigen Baubehörde im Kreis Recklinghausen ein. Als in Marl ansässiges Büro kennen wir die lokalen Anforderungen und Bearbeitungszeiten der Behörden.
Was ist der Unterschied zwischen einem Architekten und einem Bauingenieur?
Der Architekt plant und entwirft Gebäude unter gestalterischen, funktionalen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten und begleitet das Projekt von der Entwurfsplanung bis zur Bauüberwachung. Der Bauingenieur hat einen stärker technischen Schwerpunkt, etwa bei Statik, Tragwerksplanung und konstruktiver Umsetzung. Beide können bauvorlageberechtigt sein und einen Bauantrag einreichen.
Wann sollte ich einen Architekten beauftragen?
Je früher, desto besser. Idealerweise beauftragen Sie einen Architekten bereits vor dem Grundstückskauf, damit er die Bebaubarkeit und die baurechtlichen Möglichkeiten prüfen kann. In der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) klärt der Architekt Ihre Wünsche, das Budget und die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Was sollte im Architektenvertrag stehen?
Ein Architektenvertrag sollte die beauftragten Leistungsphasen nach HOAI, die Honorarvereinbarung, eine Baukostenobergrenze, Termine und Fristen sowie Kündigungsbedingungen klar regeln. Besonders wichtig ist eine schriftliche Vereinbarung über den Leistungsumfang und die maximalen Baukosten.
Welche Pflichten hat ein Architekt gegenüber dem Bauherrn?
Der Architekt hat eine umfassende Beratungs- und Aufklärungspflicht gegenüber dem Bauherrn, die sich über alle beauftragten Leistungsphasen erstreckt. Dazu gehören die mangelfreie Planung, die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften, die Kostenkontrolle und — wenn beauftragt — die gewissenhafte Bauüberwachung in Leistungsphase 8.
Was kostet ein Bauantrag und wie lange dauert die Genehmigung?
Die Architektenkosten für den Bauantrag (Leistungsphasen 1 bis 4) richten sich nach der Projektgröße, der Komplexität des Vorhabens und den anrechenbaren Baukosten. Hinzu kommen die Baugebühren der Behörde. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für Ihren Bauantrag. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Gemeinde, liegt aber in der Regel zwischen sechs und zwölf Wochen.
Was ist die Genehmigungsplanung und was beinhaltet sie?
Die Genehmigungsplanung ist die Leistungsphase 4 nach HOAI und bildet die Grundlage für den Bauantrag. Der Architekt vervollständigt die Entwurfsplanung zu genehmigungsfähigen Unterlagen, erstellt Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, die Baubeschreibung und stellt bei Bedarf Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen.
Lohnt sich ein Architekt auch bei kleineren Umbau- oder Sanierungsprojekten?
Auch bei Umbauten, Anbauten oder energetischen Sanierungen kann ein Architekt erheblichen Mehrwert bieten. Er prüft die baurechtliche Situation, erstellt bei Bedarf den Bauantrag und sorgt mit der Bauüberwachung dafür, dass die Ausführung fachgerecht erfolgt. Auch einzelne Leistungsphasen können separat beauftragt werden.
Was kostet ein Architekt in Marl?
Das Architektenhonorar richtet sich nach den anrechenbaren Baukosten und dem Leistungsumfang — bundesweit gilt die HOAI als Orientierungsrahmen. Maßgeblich sind insbesondere der Umfang der beauftragten Leistungsphasen, die Honorarzone und die Komplexität des Vorhabens. In Marl und dem Kreis Recklinghausen bieten wir gerne ein transparentes Angebot für Ihr konkretes Vorhaben — ohne versteckte Nebenkosten.
Wie hoch ist das Architektenhonorar nach HOAI?
Das Architektenhonorar wird nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) auf Basis der anrechenbaren Baukosten und der Honorarzone ermittelt. Die HOAI gibt seit der Reform 2021 keine verbindlichen Mindest- und Höchstsätze mehr vor, die Honorarzone dient aber weiterhin als Orientierungsrahmen: Einfache Wohngebäude liegen in Honorarzone III, anspruchsvollere Bauten in Zone IV oder V. Die konkrete Höhe ergibt sich aus dem beauftragten Leistungsumfang und der Komplexität Ihres Bauvorhabens — ein transparentes Angebot erhalten Sie von uns auf Anfrage.
Was macht ein Architekt konkret für mein Einfamilienhaus?
Für ein Einfamilienhaus übernimmt der Architekt — je nach Beauftragungsumfang — die gesamte Planungsleistung von der ersten Beratung bis zur Abnahme: Er prüft die Bebaubarkeit des Grundstücks, entwickelt den Grundriss und die Gestaltung, erstellt den vollständigen Bauantrag mit Genehmigungsplanung (LP 4), koordiniert die Gewerke in der Ausführungsplanung (LP 5) und überwacht die Baustelle in LP 8. Außerdem ist er Ansprechpartner gegenüber Baubehörde, Statiküro und Handwerkern. CB Architekt bietet Tragwerksplanung und Schallschutz aus dem gleichen Büro — kurze Abstimmungswege, ein Ansprechpartner für Ihr gesamtes Vorhaben in Marl und dem Kreis Recklinghausen.
Wie lange dauert eine Baugenehmigung in Marl?
Die Bearbeitungsdauer eines Bauantrags richtet sich nach der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Im Kreis Recklinghausen liegt die übliche Bearbeitungsdauer für ein Einfamilienhaus bei ca. sechs bis zwölf Wochen nach Eingang des vollständigen Bauantrags. Als in Marl ansässiges Büro kennen wir die lokalen Anforderungen und können unvollständige Unterlagen vorab vermeiden — das beschleunigt den Prozess erfahrungsgemäß deutlich.
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