Wohnflächenberechnung Marl – nach WoFlV

Rechtssichere Berechnung Ihrer Wohnfläche für Vermietung, Verkauf, Nebenkostenabrechnung oder Finanzierung – nachvollziehbar nach Wohnflächenverordnung (WoFlV), in Marl, Recklinghausen und dem gesamten Ruhrgebiet.

Quadratmeter, auf die Verlass ist

Die angegebene Wohnfläche ist bei Vermietung und Verkauf rechtlich relevant: Sie beeinflusst Miethöhe, Nebenkostenverteilung, Kaufpreis und Finanzierung. Stimmt die Quadratmeterangabe nicht, drohen Mietminderungen, Rückforderungen oder Streit. Eine korrekte Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) schafft Klarheit und Rechtssicherheit.

Wir ermitteln die Wohnfläche fachgerecht und nachvollziehbar – mit korrekter Berücksichtigung von Dachschrägen, Balkonen, Terrassen und Räumen mit reduzierter Anrechnung. Sie erhalten eine klare, prüffähige Aufstellung, die Sie gegenüber Mietern, Käufern, Banken oder dem Finanzamt verwenden können. Auf Wunsch im Zuge einer Bestandsaufnahme oder Sanierungsplanung.

Wann Sie eine Wohnflächenberechnung brauchen

Rechtssichere Flächen für jeden Zweck

Vermietung

Die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche ist verbindlich. Weicht die tatsächliche Fläche um mehr als 10 Prozent ab, kann der Mieter die Miete mindern. Eine korrekte Berechnung nach WoFlV schützt Sie vor solchen Ansprüchen.

Verkauf

Beim Immobilienverkauf ist die Wohnfläche ein zentraler Wertfaktor. Eine geprüfte Flächenangabe schafft Vertrauen beim Käufer und vermeidet spätere Gewährleistungsansprüche wegen falscher Quadratmeter.

Nebenkostenabrechnung

Viele Betriebskosten werden nach Wohnfläche umgelegt. Eine fehlerhafte Flächenangabe führt zu falschen Abrechnungen und Streit mit Mietern. Wir liefern eine nachvollziehbare Grundlage.

Finanzierung & Bank

Banken verlangen für die Immobilienbewertung verlässliche Flächenangaben. Eine professionelle Wohnflächenberechnung erleichtert die Finanzierung und die Wertermittlung.

Dachschrägen & Sonderflächen

Räume unter Dachschrägen, Balkone, Terrassen und Wintergärten werden nur anteilig angerechnet. Wir wenden die WoFlV-Regeln korrekt an, damit Ihre Wohnfläche weder zu hoch noch zu niedrig ausfällt.

Prüffähige Aufstellung

Sie erhalten eine klare, raumweise Aufstellung der Flächen mit Berechnungsgrundlage – verwendbar gegenüber Mietern, Käufern, Banken und Behörden.

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Häufig gestellte Fragen zur Wohnflächenberechnung

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Wohnfläche

Was ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV)?

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist die in Deutschland übliche Grundlage zur Berechnung der Wohnfläche von Wohnraum. Sie regelt, welche Flächen voll, anteilig oder gar nicht zur Wohnfläche zählen – etwa Räume unter Dachschrägen, Balkone und Terrassen. Sie ist im Mietrecht und bei vielen Immobiliengeschäften maßgeblich.

Was zählt zur Wohnfläche und was nicht?

Voll angerechnet werden Wohnräume mit mindestens zwei Metern Raumhöhe. Flächen unter Dachschrägen zwischen einem und zwei Metern Höhe zählen zur Hälfte, unter einem Meter gar nicht. Balkone, Terrassen und Loggien werden in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte angerechnet. Keller, Garagen und Heizungsräume zählen nicht zur Wohnfläche.

Was ist der Unterschied zwischen Wohnfläche und Nutzfläche?

Die Wohnfläche umfasst die zu Wohnzwecken nutzbaren Flächen nach WoFlV. Die Nutzfläche ist ein weiter gefasster Begriff aus der DIN 277 und schließt auch Flächen ein, die nicht dem Wohnen dienen (z. B. Lager, Technik). Für Mietverträge und Wohnungsverkäufe ist meist die Wohnfläche nach WoFlV relevant.

Warum lohnt sich eine professionelle Wohnflächenberechnung?

Falsche Flächenangaben können teuer werden: Bei Abweichungen über 10 Prozent können Mieter die Miete mindern, Käufer Gewährleistungsansprüche geltend machen. Eine fachgerechte Berechnung nach WoFlV schafft Rechtssicherheit und eine belastbare Grundlage gegenüber Mietern, Käufern, Banken und dem Finanzamt.

Was kostet eine Wohnflächenberechnung?

Die Kosten richten sich nach der Größe und Komplexität des Objekts sowie danach, ob bereits Pläne vorliegen oder eine Bestandsaufnahme vor Ort nötig ist. Gerne erstellen wir Ihnen für Ihr Objekt in Marl oder dem Kreis Recklinghausen ein transparentes, unverbindliches Angebot.

Brauche ich für die Berechnung vorhandene Pläne?

Vorhandene Grundrisse erleichtern und beschleunigen die Berechnung. Liegen keine oder nur veraltete Pläne vor, nehmen wir das Objekt vor Ort auf und erstellen die Wohnflächenberechnung auf Basis der tatsächlichen Maße.

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