Wann Sie eine Wohnflächenberechnung brauchen
Rechtssichere Flächen für jeden Zweck
Vermietung
Die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche ist verbindlich. Weicht die tatsächliche Fläche um mehr als 10 Prozent ab, kann der Mieter die Miete mindern. Eine korrekte Berechnung nach WoFlV schützt Sie vor solchen Ansprüchen.
Verkauf
Beim Immobilienverkauf ist die Wohnfläche ein zentraler Wertfaktor. Eine geprüfte Flächenangabe schafft Vertrauen beim Käufer und vermeidet spätere Gewährleistungsansprüche wegen falscher Quadratmeter.
Nebenkostenabrechnung
Viele Betriebskosten werden nach Wohnfläche umgelegt. Eine fehlerhafte Flächenangabe führt zu falschen Abrechnungen und Streit mit Mietern. Wir liefern eine nachvollziehbare Grundlage.
Finanzierung & Bank
Banken verlangen für die Immobilienbewertung verlässliche Flächenangaben. Eine professionelle Wohnflächenberechnung erleichtert die Finanzierung und die Wertermittlung.
Dachschrägen & Sonderflächen
Räume unter Dachschrägen, Balkone, Terrassen und Wintergärten werden nur anteilig angerechnet. Wir wenden die WoFlV-Regeln korrekt an, damit Ihre Wohnfläche weder zu hoch noch zu niedrig ausfällt.
Prüffähige Aufstellung
Sie erhalten eine klare, raumweise Aufstellung der Flächen mit Berechnungsgrundlage – verwendbar gegenüber Mietern, Käufern, Banken und Behörden.
Wohnflächenberechnung benötigt? Schreiben Sie uns direkt.
Ein Klick – und Sie erreichen uns per WhatsApp. Wir berechnen Ihre Wohnfläche rechtssicher nach WoFlV und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot. Schnell und unkompliziert.
Häufig gestellte Fragen zur Wohnflächenberechnung
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Wohnfläche
Was ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV)?
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist die in Deutschland übliche Grundlage zur Berechnung der Wohnfläche von Wohnraum. Sie regelt, welche Flächen voll, anteilig oder gar nicht zur Wohnfläche zählen – etwa Räume unter Dachschrägen, Balkone und Terrassen. Sie ist im Mietrecht und bei vielen Immobiliengeschäften maßgeblich.
Was zählt zur Wohnfläche und was nicht?
Voll angerechnet werden Wohnräume mit mindestens zwei Metern Raumhöhe. Flächen unter Dachschrägen zwischen einem und zwei Metern Höhe zählen zur Hälfte, unter einem Meter gar nicht. Balkone, Terrassen und Loggien werden in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte angerechnet. Keller, Garagen und Heizungsräume zählen nicht zur Wohnfläche.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnfläche und Nutzfläche?
Die Wohnfläche umfasst die zu Wohnzwecken nutzbaren Flächen nach WoFlV. Die Nutzfläche ist ein weiter gefasster Begriff aus der DIN 277 und schließt auch Flächen ein, die nicht dem Wohnen dienen (z. B. Lager, Technik). Für Mietverträge und Wohnungsverkäufe ist meist die Wohnfläche nach WoFlV relevant.
Warum lohnt sich eine professionelle Wohnflächenberechnung?
Falsche Flächenangaben können teuer werden: Bei Abweichungen über 10 Prozent können Mieter die Miete mindern, Käufer Gewährleistungsansprüche geltend machen. Eine fachgerechte Berechnung nach WoFlV schafft Rechtssicherheit und eine belastbare Grundlage gegenüber Mietern, Käufern, Banken und dem Finanzamt.
Was kostet eine Wohnflächenberechnung?
Die Kosten richten sich nach der Größe und Komplexität des Objekts sowie danach, ob bereits Pläne vorliegen oder eine Bestandsaufnahme vor Ort nötig ist. Gerne erstellen wir Ihnen für Ihr Objekt in Marl oder dem Kreis Recklinghausen ein transparentes, unverbindliches Angebot.
Brauche ich für die Berechnung vorhandene Pläne?
Vorhandene Grundrisse erleichtern und beschleunigen die Berechnung. Liegen keine oder nur veraltete Pläne vor, nehmen wir das Objekt vor Ort auf und erstellen die Wohnflächenberechnung auf Basis der tatsächlichen Maße.