Ihr Bauantrag in 5 Schritten
So begleiten wir Sie von der ersten Idee bis zur Baugenehmigung
1. Erstberatung & Grundstücksprüfung
Wir klären Ihr Vorhaben, prüfen die Bebaubarkeit Ihres Grundstücks und werten den Bebauungsplan aus. Welche Gebäudehöhe, Grundfläche und Nutzung ist zulässig? Diese Fragen klären wir, bevor geplant wird – damit Ihr Bauantrag von Anfang an realistisch ist.
2. Entwurfs- & Genehmigungsplanung
Wir erstellen die Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 – Grundrisse, Schnitte und Ansichten – sowie die Baubeschreibung. Die Planung wird so ausgearbeitet, dass sie den baurechtlichen Anforderungen Ihrer Gemeinde entspricht.
3. Nachweise & Berechnungen
Berechnung von GRZ und GFZ (Grund- und Geschossflächenzahl), Abstandsflächennachweis und – wo erforderlich – Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen vom Bebauungsplan. Auf Wunsch ergänzen wir Statik, Schallschutz- und GEG-Nachweis aus dem eigenen Büro.
4. Einreichung bei der Behörde
Wir stellen die vollständigen Bauantragsunterlagen zusammen und reichen sie bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein. Als bauvorlageberechtigtes Büro sind wir Ihr offizieller Ansprechpartner gegenüber der Behörde.
5. Behördenabstimmung bis zur Genehmigung
Wir begleiten die Bearbeitung, beantworten Rückfragen der Behörde und reichen bei Bedarf ergänzende Unterlagen nach – bis Ihre Baugenehmigung vorliegt. Auf Wunsch übernehmen wir anschließend auch Ausführungsplanung und Bauüberwachung.
Wie lange dauert es?
Die Bearbeitungsdauer der Behörde liegt im Kreis Recklinghausen für ein Einfamilienhaus üblicherweise bei sechs bis zwölf Wochen nach Eingang des vollständigen Bauantrags. Vollständige Unterlagen beschleunigen den Prozess erheblich – genau darauf achten wir.
Was Sie für den Bauantrag mitbringen sollten
Sie haben nicht alles zur Hand? Kein Problem – fehlende Unterlagen beschaffen wir gemeinsam mit Ihnen.
Bauantrag geplant? Schreiben Sie uns direkt.
Ein Klick – und Sie erreichen uns per WhatsApp. Wir prüfen die Genehmigungsfähigkeit Ihres Vorhabens und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot. Schnell und unkompliziert.
Häufig gestellte Fragen zum Bauantrag
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Bauantrag und Baugenehmigung
Wer darf in NRW einen Bauantrag einreichen?
In Nordrhein-Westfalen muss ein Bauantrag von einer bauvorlageberechtigten Person eingereicht werden. Das sind in der Regel eingetragene Architekten oder Bauingenieure mit entsprechender Kammermitgliedschaft. Als bauvorlageberechtigtes Büro in Marl reichen wir Ihren Bauantrag offiziell bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein und sind Ihr Ansprechpartner während des gesamten Genehmigungsverfahrens.
Welche Unterlagen gehören zu einem vollständigen Bauantrag?
Ein vollständiger Bauantrag umfasst unter anderem den amtlichen Lageplan, die Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten im Maßstab 1:100), die Baubeschreibung, die Berechnung von Grundflächen- und Geschossflächenzahl (GRZ/GFZ), den Abstandsflächennachweis sowie je nach Vorhaben weitere Nachweise wie Statik, Schallschutz oder GEG-Energienachweis. Wir stellen alle erforderlichen Unterlagen für Sie zusammen.
Wie lange dauert eine Baugenehmigung im Kreis Recklinghausen?
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Für ein Einfamilienhaus liegt die übliche Bearbeitungsdauer im Kreis Recklinghausen bei etwa sechs bis zwölf Wochen nach Eingang des vollständigen Bauantrags. Unvollständige Unterlagen führen häufig zu Rückfragen und Verzögerungen – als ortsansässiges Büro vermeiden wir das, indem wir die lokalen Anforderungen vorab berücksichtigen.
Was kostet ein Bauantrag?
Die Architektenkosten für die Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI) richten sich nach den anrechenbaren Baukosten, der Komplexität des Vorhabens und dem beauftragten Leistungsumfang. Hinzu kommen die Baugebühren der Behörde. Gerne erstellen wir Ihnen für Ihr konkretes Vorhaben in Marl oder dem Kreis Recklinghausen ein transparentes, unverbindliches Angebot.
Brauche ich für einen Anbau oder Umbau auch einen Bauantrag?
Das hängt vom Umfang und der Art des Vorhabens ab. Viele Anbauten, Nutzungsänderungen und größere Umbauten sind genehmigungspflichtig, manche kleineren Maßnahmen sind genehmigungsfrei. Ob für Ihr Vorhaben ein Bauantrag erforderlich ist, prüfen wir im Rahmen der Erstberatung anhand der Bauordnung NRW und des örtlichen Bebauungsplans.
Was passiert, wenn die Behörde Rückfragen hat?
Rückfragen der Behörde sind im Genehmigungsverfahren normal. Als Ihr bauvorlageberechtigter Ansprechpartner beantworten wir diese Rückfragen, stimmen uns mit der Behörde ab und reichen bei Bedarf ergänzende Unterlagen nach – bis die Baugenehmigung erteilt ist. Sie müssen sich um die Behördenkommunikation nicht selbst kümmern.
Kann ich den Bauantrag und die Bauüberwachung aus einer Hand bekommen?
Ja. Wir bieten als Büro mit Architektur und Bauingenieurwesen das gesamte Leistungsspektrum: von der Genehmigungsplanung mit Bauantrag über die Ausführungsplanung bis zur Bauüberwachung. Bei Bedarf liefern wir auch Tragwerksplanung, Schallschutz- und GEG-Nachweis aus dem eigenen Büro – ein Ansprechpartner für Ihr gesamtes Bauvorhaben, kurze Abstimmungswege.